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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
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Mittelstands-Depesche
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Ausgabe 06-2012
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der neuen Ausgabe unserer mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an: 1.) BAG zur Rückgabe von Dienstwagen — ein Artikel von […]
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Ausgabe 05-2012
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der neuen Ausgabe unserer mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an: 1.) Wann und wie muss der Arbeitgeber abmahnen? — ein […]
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Ausgabe 04-2012
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der neuen Ausgabe unserer mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an: 1.) Bilanzrecht: Bilanzen für Kleinstunternehmen werden abgespeckt — ein Artikel […]
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Ausgabe 03-2012
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der neuen Ausgabe unserer mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an: 1.) Arbeitsrecht: Auswirkungen negativer Äußerungen eines Arbeitnehmers auf Facebook über […]
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