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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Pressemitteilungen
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Krasser Rückgang bei den Insolvenzanträgen
(Kiel) Heute, am 13.11.2020, wurden die offiziellen Zahlen bei den Insolvenzen für den Monat August 2020 veröffentlicht. Im Vergleich zum August 2019 gab es im August 2020 35,4 % weniger […]
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Verkürzung der Privatinsolvenzverfahrens auf drei Jahre in Sicht!
(Kiel) Im Februar 2020 wurde vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf vorgelegt. Wichtigster Inhalt war, dass die Zeit, in der ein Schuldner ein Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten muss, von […]
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