Neue Beiträge
- BFH: Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs
- BFH: Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer
- Bundesfinanzhof konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen
- Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden nach einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung
- BGH zur unzulässigen Werbung mit einer Preisermäßigung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Pressemitteilungen
-
Missbräuchliche Gestaltung bei konzerninterner Leiharbeit (11/2008 )
(Brühl) Die Gründung einer konzerneigenen „Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft“, deren Regelungen darauf gerichtet sind, das Vergütungsniveau bei den Konzernschwestern zu unterschreiten und so Personalkosten einzusparen, verstösst gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.Dies, so der Kieler Fachanwalt […]
-
Oberlandesgericht Nürnberg entscheidet im Streit um die „Oberpfälzer Bierkönigin“ ( 06 / 2011 )
(Kiel) Im Streit zweier Oberpfälzer Brauereien hat das Oberlandesgericht Nürnberg soeben eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Regensburg aufgehoben und damit die Klage einer Brauerei aus dem Landkreis Cham abgewiesen. […]
-
Seegrundstück entpuppt sich als „Seh“-Grundstück / OLG Schleswig verurteilt Verkäufer zu Schadenersatz ( 05 / 2011 )
(Kiel) Die Käufer wollten im Hamburger Umland ein Seegrundstück kaufen. Stattdessen bekamen sie nur ein Grundstück mit Blick auf den See. Nun muss der Verkäufer Schadensersatz zahlen. Darauf verweist der […]
-
Bundesgerichtshof zur persönlichen Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der Bank an einen Mehrheitsgesellschafter ( 04 / 2011 )
(Kiel) Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat soeben in zwei parallelen Verfahren entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank der Gesellschaftsschuld beigetreten ist, einem Mitgesellschafter, […]
-
-
-
-
-
-