Neue Beiträge
- Ordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- Neue Angriffs- und Verteidigungsmittelt in der Beschwerdeinstanz, Präklusion
- Vorläufiger Rechtsschutz auf Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl
- Hinweisbedingte Versagung einer Beförderung als ungerechtfertigter Nachteil
- Wirksamkeit einer Befristungsabrede hinsichtlich der Gefahr der Kettenbefristung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Pressemitteilungen
-
BGH zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung ( 06 / 2011 )
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat soeben eine Entscheidung zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB getroffen. Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter „Schleswig-Holstein“ […]
-
Urheberrechtsverstöße im Internet / Landgericht Hamburg entscheidet über Reichweite der Prüfungspflicht des Sharehosts ( 05 / 2011 )
(Kiel) Das Landgericht Hamburg hat soeben in einem Eilverfahren entschieden, dass sog. Sharehost-Anbieter auch gängige Linksammlungen im Internet daraufhin überprüfen müssen, ob dort Hinweise auf urheberrechtswidrig im Programm des Sharehosts […]
-
Verwaltungsgericht Aachen: Neues Schornsteinfegerrecht kommt bereits in der Übergangszeit zur Anwendung ( 04 / 2011 )
(Kiel) Feuerstättenbescheide nach dem ab dem 1. Januar 2013 geltenden neuen Schornsteinfegerrecht können bereits in der derzeitigen Übergangszeit erlassen werden.Darauf verweist der Frankfurter Fachanwalt für Verwaltungsrecht Klaus Hünlein von der […]
-
Bundesgerichtshof entscheidet zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages ( 03 / 2011 )
(Kiel) Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat soeben entschieden, dass die beklagte Bank der Klägerin – einem mittelständischen Unternehmen – schadensersatzpflichtig ist, weil sie ihre Pflichten […]
-
-
-
-
-
-