Neue Beiträge
- BFH: Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs
- BFH: Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer
- Bundesfinanzhof konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen
- Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden nach einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung
- BGH zur unzulässigen Werbung mit einer Preisermäßigung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Pressemitteilungen
-
Bundesgerichtshof zum Urheberrechtsschutz von Lernspielen ( 06 / 2011 )
(Kiel) Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 01. Juni 2011 entschieden, dass Lernspiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher […]
-
Bundesgerichtshof bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung ( 05 / 2011 )
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat am 04.05.2011 entschieden, dass eine Tankstellenbetreiberin die zur Ermittlung eines Kunden aufgewandten Kosten von diesem erstattet verlangen kann, wenn er ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände […]
-
Bundesgerichtshof zur Umlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung ( 03 / 2011 )
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat soeben eine Entscheidung zur Umlagefähigkeit von Renovierungskosten getroffen, die infolge von Modernisierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung entstehen.Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter „Schleswig-Holstein“ der DASV […]
-
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit von Werbeschreiben mit Kreditkarten ( 03 / 2011 )
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat soeben entschieden, dass eine Werbeaktion der Deutschen Postbank AG im Jahre 2008 an eine Vielzahl ihrer Kunden mit persönlich adressierten Werbeschreiben, denen eine auf den Namen […]
-
-
-
-
-
-